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Übersicht Kanton Zug
Rangliste · Steuerjahr 2026 · Quelle: ESTV

Die Gemeinden mit den tiefsten Steuerfüssen im Kanton Zug (2026)

Baar hat 2026 den tiefsten Gemeindesteuerfuss im Kanton Zug: 47.53%. Es folgen Walchwil (51%) und Zug (52%). Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Steuerjahr 2026.

Rangliste

ESTV · 2026
RangGemeindeGemeindesteuerfussKirchensteuer (ref.)Kirchensteuer (röm.-kath.)Einwohner
1Baar47.53%6%6.65%24'973
2Walchwil51%6%11%4'005
3Zug52%6%5.95%31'995
4Hünenberg53%6%8.1%8'990
5Steinhausen53%6%9%10'338
6Unterägeri53%6%7.5%9'283
7Cham54%6%8.1%17'867
8Oberägeri54%6%9%6'543
9Risch54%6%8%11'449
10Menzingen55%6%9%4'659
11Neuheim59%6%9%2'454

Kantonsinterner Kontext: tiefster 47.53%, Median 53%, höchster 59%. Der Kantonssteuerfuss von Zug beträgt zusätzlich 78%.

Wie wir das messen

ESTV

Der Gemeindesteuerfuss ist der Prozentsatz der einfachen Staatssteuer, den eine Gemeinde erhebt; die Werte 2026 stammen von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Steuerfüsse sind zwischen Kantonen NICHT vergleichbar — jeder Kanton definiert seinen eigenen Grundtarif —, weshalb dieses Ranking innerhalb eines Kantons bleibt. Die Kirchensteuer wird separat ausgewiesen und gilt nur für Mitglieder.

Häufige Fragen

Welche Gemeinde hat 2026 den tiefsten Steuerfuss im Kanton Zug?
Baar hat 2026 mit 47.53% den tiefsten Gemeindesteuerfuss im Kanton Zug.
Was ist der Steuerfuss?
Der Steuerfuss ist der Prozentsatz der einfachen Staatssteuer, den eine Gemeinde erhebt. Gemeindesteuer = einfache Steuer × Gemeindesteuerfuss. Kanton und Kirche erheben eigene Steuerfüsse auf derselben Grundlage.
Sind Steuerfüsse zwischen Kantonen vergleichbar?
Nein. Jeder Kanton definiert seinen eigenen Grundtarif; Steuerfüsse sind nur innerhalb eines Kantons aussagekräftig. Für Vergleiche über Kantonsgrenzen braucht es die effektive Steuerbelastung bei einem bestimmten Einkommen.
Ist die Kirchensteuer im Ranking enthalten?
Nein — das Ranking verwendet den reinen Gemeindesteuerfuss. Die Kirchensteuerfüsse (reformiert und römisch-katholisch) stehen separat in der Tabelle und gelten nur für Kirchenmitglieder.